• Hallo Freunde,
    ich hab mal wieder ne Frage. Ich weiß auch nicht ob man das hier im Forum besprechen sollte oder könnte.
    Evtl. bekomm ich aber von euch ne brauchbare und passende Antwort da ihr alle sicherlich einen Betriebsrat habt.


    Es ist so, ich habe mich aufstellen lassen und bin als Ersatz tätig. Ich will mich nur mal umschauen, um mich mal mit der Materie auseinander zu setzen - da muss auch mal ein Junger rein!!
    Jetzt wurde mir gesagt, dass ich, um richtig oder auch überhaupt im Betriebsrat mitwirken zu können, eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft benötige.
    Warum soll das so sein??
    Die gleiche Frage habe ich den Betriebsräten gestellt und da hieß es: ...damit die Interessen der Gewerkschaft vertreten werden können...
    Ich will doch aber die Interessen von den Mitarbeitern vertreten und nicht von der Gewerkschaft ... zumal es da meist, oder eigentlich immer, nur um Lohn geht - haben die nicht auch andere Themen? Selbst in den Medien geht es immer nur um Lohnverhandlungen.

    Edited once, last by Kuka (April 24, 2010 at 11:06 PM).

  • Vorweg: Ich bin nicht im Betriebsrat aber in einer Gewerkschaft.


    Der Betriebsrat (BR) soll, wie die Bezeichnung es sagt, den Betrieb beraten. Er hat wichtige Mitspracherechte bei Kündigungen, Einstellungen, Arbeitsplatzänderungen (baulich wie auch personell), Arbeitszeitgestaltung, usw. Viele Entscheidungen der Geschäftsführung können ohne die Zustimmung (Beratung) durch den Betriebsrat gar nicht auf den Weg gebracht werden. Leider ist es so, dass viele Hilfen, die ein Betriebsrat benötigt, ohne die Gewerkschaften (GW) nicht erreichbar sind. Gesezliche Informationen sind manchmal ohne Gewerkschaft in der notwendigen Genauigkeit und mit den entsprechenden Hintergründen nicht zu bekommen. Das heißt aber nicht, dass der Betriebsrat ausschließlich aus Gewerkschaftsmitgliedern bestehen muss. Auch wir hatten schon einen Betriebsratsvorsitzenden der kein GW-Mitglied war - und der war gut. Teilweise war der Kontakt zur Personalabteilung und Geschäftsführung sogar besser als der, der gewerkschaftlich organisierten Vorstände. Auch in den Geseetzen (Betriebsverfassungsgesetz) besteht nirgends die Forderung, dass ein BR aus Gewerkschaftsmitgliedern zu bestehen hat. Es ist nur beschrieben, ab wie viel Betriebsangehörigen die Möglichkeit besteht, einen BR zu wählen und wie viele Mitglieder der BR entsprechend der Betriebsgröße (Anzahl der Mitarbeiter) dann haben muß.

    Wie gesagt, durch die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft, zumindest einiger Betriebsratsmitglieder, kann man viele rechtliche Informationen wesentlich leichter bekommen. So kann es sein, dass ein Nichtmitglied bei Fragen an die GW einfach abgewimmelt wird. Eigentlich schade.

    Nach der Aufstellung eines BR werden auch verschiede Ausschüsse aufgestellt (Wirtschaftsausschuß, Arbeitssicherheitsausschuß, usw.) In diesen Ausschüssen sind auch Nichtangehörige des BR aufzunehmen, wenn sie sich bereitstellen. Diese Ausschüsse haben auch die Aufgabe, den Betriebsrat zu informieren. Es gibt auch keinen vorgeschriebenen Prozentsatz ,der an GW-Mitgliedern im BR oder in den Ausschüssen sein muss. Also auch ein BR ganz ohne GW-Mitglieder ist möglich, denn rechtliche Beratung (z.B. ein Anwalt) für den BR muss von der Firma bezahlt werden. Allerdings ist der Bestand an Wissen über die betriebliche Rechtsprechung in einer grßen Organisation, wie der GWs, mit Sicherheit größer, als der einer relativ kleinen Anwaltskanzlei, da die GWs bundesweit arbeiten und dadurch viel mehr "Input" haben.


    Also: die Information, dass ein BR nur aus Gewerkschaftsmitgliedern bestehen darf ist grundsätzlich falsch. Und es muss bei einer Diskussion auch nicht zwangsläufig der Standpunkt der GW vertreten werden, wenn es für die Mitarbeiter nach BR-Meinung eine andere, bessere Lösung gibt. Auf Gund der Annahme, dass der BR ein Organ der GW ist, kann es leicht zu unlösbaren Problemen zwischen der GF, dem BR und auch der Belegschaft kommen. Leider ist vielen Mitarbeitern die Funktion der BR oft nicht ausreichend bewußt und wird entsprechend oft auch falsch eingeschätzt.

  • Hallo,
    da hat Petersj absolut recht, eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht zwingend erforderlich, Du musstest ja auch nicht Mitglied einer Gewerkschaft sein, um dich zur Wahl aufstellen zu lassen.
    Natürlich versuchen die Gewerkschaften dass möglichst viele der BR-Mitglieder Mitglied sind, dadurch lassen sich dann auch mehrere Mitglieder werben!

    Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bringt Dir eigentlich nur was, wenn Euer Arbeitgeber auch bei einem Arbeitgeberverband beigetreten ist.
    Ist er es nicht, kannst Du Dir das Geld sparen, kostet ja schliesslich 1% vom Bruttolohn/Monat!

    Lass Dich ja nicht unter Druck setzen, es gibt keine rechtliche Handhabe für den Beitritt in einer Gewerkschaft!

    gruss
    Miche

  • Alles Richtig!

    Auch ich bin im BR tätig ( auch nachgerutscht!)
    In der Gewerkschaft bin ich auch nicht!
    Natürlich kann man, wie hier schon geschrieben wurde, nicht alle rechtlichen Aspekte kennen. Der Weg zur Gewerkschaft ist eine Sache die man bei Fragen gehen kann.
    Man kann aber auch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Zahlt der Arbeitgeber.

  • Hallo Kuka

    Hier mal ein Link zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

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    Bitte nicht über das Erstellungsdatum wundern. Wenn etwas geändert wird, bleibt das Erstellungsdatum bestehen. Es wird dann die Änderung eingepflegt und unter "Stand" entsprechend vermerkt. Gute Unterhaltung!

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    Hinweis: gefunden durch Google "Betriebsverfassungsgesetz"

  • Das Thema ist ja schon 2 Jahre alt.
    Ich war auch mal im BR als ich rein gewählt wurde war ich auch nicht in der Gewerkschaft.
    Der Br-vortänzer sagte in der ersten Sitzung konstitu...Sitzung das er keine BR sehen möchte die nicht organisiert sind sprich
    keine die kein Mitglied in der Gewerkschaft sind damit war ich gemeint :face_with_tongue:
    Er kann es sich erlauben so zu reden ist ja auch seit 27 Jahren der BR-Vorsitzende :face_with_rolling_eyes: ( Personal-Chef, ASA, Aufsichtsrat, Angestelltenausschuß ) und noch Paare die ich nicht aufzählen will.

    Was ich in meiner Amtszeit erlebt habe und dazu sagen kann Interessen Vertreter der Arbeitnehmer 10% der Rest für den BigBoss :thumbs_down:
    Boss will Köpfe haben schickt den BR auf Seminar wo dort aus der personalliste die Leute gefiltert werden welche entsorgt werden sollen :upside_down_face:
    Als Dank kriegt der Vorsitzende eine Lohn Erhöhung welches der stellvertretender verplappert hat weil er nichts bekommen hat :grinning_squinting_face: er habe dieses Letzt endlich befürwortet :exclamation_mark:

    Eigentlich kann man als BR sehr sehr viel bewegen es sei den Mann wird nicht von einem Vorsitzenden ausgebremst wie bei uns.

    Aber da der Thread ja schon 2 Jahre alt ist, wird wohl Kuka auch schon seine Erfahrungen gemacht haben :smiling_face:

    Gruß
    Linux_Power

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