Arbeitssicherheit, Schutzbrille tragen in der Spritzgießerei?

  • Sicherlich schon öfter diskutiert in vielen Betrieben:

    Muss in der Spritzgießerei eine Schutzbrille getragen werden?


    Bei uns ist der Betriebsing nun auf diese Idee gekommen (gesehen in den USA). Aber ich selbst, als Sicherheitsbeauftragter, kann dazu weder eine gesetzliche Verpflichtung finden, noch sehe ich im normalen Spritzgußbetrieb sonst eine Veranlassung dazu, da wir auch keine Entgasungszylinder fahren und auch keine Granulatförderung per Luft haben.

    Mich würde mal interessieren, wie das bei euch gehandhabt wird. Wenn möglich, mit kurzer Begründung.

    Schon mal vielen Dank.

  • Hallo petersj,

    da "scheiden sich wohl wieder die Geister".
    Eine Schutzbrille in der Spritzerei ist überflüssig, auch aus den genannten Gründen. Eine Schutzbrille wird bei uns nur verwandt wenn wir: Schleifen, drehen, fräsen, mit dem Winkelschleifer handieren, am Schleifbock - alles wo mit hoher Geschwindigkeit Material abgetragen wird.

    Eine Schutzbrille oder besser Visier wird bei uns nur bei der Prüfung an der SGM getragen, beim Düse wechseln oder umspritzen.

    Diskutiert wurde bei uns auch schonmal eine Helmpflicht. Aber wozu sollen solche Helme nützen - wohl nur beim stoßen gegen das hängende Werkzeug, wenn das Werkzeug runter kommt hilft kein Helm.
    Hier wird es wohl auch wieder um Versicherungen gehen, welche dann evtl. günstiger werden weil uU nichts mehr in die Augen kommen kann oä.

  • Hallo,
    also grundsätzlich ist das tragen der Schutzbrillen beim Ausspritzen und Düsenwechseln lt. BG pflicht.
    Das das seltenst umgesetzt wird ist auch klar, wer hat schon den ganzen Tag die Schutzbrille dabei?
    In Amerika wird die Schutzbrille ja gar nicht abgenommen, die sind da viel strenger als bei uns.
    Das tragen von Helmen oder Anstoßkappen, hat lediglich den Sinn, wenn sich Teile die auf dem WErkzeug liegen, und während des Rüstens runterfallen, dass der Rüster nicht verletzt wird, oder er sich am WErkzeug anstößt. Das tragen von Anstoßkappen ist bei uns bei jedem Kranbedienen pflicht und wird auch kontrolliert!

    DA könnten wir aber auch weiter machen, GEhörschutzpflicht? wie siehts damit aus......
    Arbeitssicherheit ist ein riesen Thema.
    Problem ist oft, dass die Vorgesetzten nicht begreifen, dass sie hier in der Verantwortung stehen...

    gruss
    Miche

  • Hallo,
    kann mich Kuka da nur anschließen.

    Wobei bei uns noch nicht mal zur Prüfung eine Schutzbrille / Helm mit Visir getragen wird. Die Maschinen sind heutzutage vom Hersteller so mit Schutzabdeckungen versehen, dass ein Abspritzen der Masse ohne geschlosse Schutzeinhausung nicht möglich ist. Da die Schutzeinhausungen so ausgeführt sind, dass dort nichts an den Bediener gelangen kann ist der Zweck auch nicht mehr da eine Schutzbrille zu tragen.

  • Also die Schutzbrille kann ich auch nicht unterstützen. Ausser wie KUKA schon schrieb schleifen etc.
    Den Helm mit Visier kann ich jedem nur ans Herz legen.
    Ich hatte eine Düse gewechselt (PC im Zylinder).Beim lösen der Düse fühlte es sich irgendwie komisch an.
    Sie wurde irgendwie immer fester anstatt lockerer. Ich habe dann den Helm geholt und weiter gemacht. Doch irgendwie war mir das alles nicht geheuer. Ich habe darauf hin Feuerfeste Handschuhe angezogen und Meine Arme zusätzlich mit Lappen bis zu den Schultern eingewickelt. Dazu habe ich mir eine grosse Wanne vor den Körper gebunden. Meine Kollegen haben mich ausgelacht und wollten mir einen Nichtraucherjacke besorgen.
    Als ich dann die Düse noch eine viertelumdrehung bewegt hatte gab es einen Knall und alles wurde Schwarz.
    Der Kunststoff ist über zwei Maschinen weit geflogen. Der Helm das Visier die Arme die Wanne etc waren voll mit Flüssigem Kunststoff ( wie Wasser). Ich bin dann in den Gang getorkelt und habe mir die Sachen vom leib gerissen.
    Da war das Lachen schnell verschwunden.
    Als ich in die Lehre kam gab mir ein älterer Einrichter die Hand. Er hatte keine Nase und kaum noch Gesicht.
    Und unser damaliger Meister hatte keinen Hals mehr (LDPE).
    Und wenn man an die Düse oder HK muss, nützt keine Umhausung mehr was.

  • :smiling_face: Nein
    Und wenn das doch durchgestzt werden sollte, dann lass aber alle! die die Produktion überhaupt nur betreten wollen auch eine aufsetzen. Falls das mehrmals am Tag ist, sollte man eine Schutzbrillenausgabe einrichten :smiling_face:

  • Ja, richtig. So wird das dann auch werden!

    Ich hab das mal bei Bayer gehabt. Vor der Spritzgießerei war ein Regal, wo Besucher sich dan eine SB ziehen mussten. Alle anderen hatten natürlich ihre eigene und mussten sie ständig tragen! Hardcore!

  • servus,

    ab wann eine Schutzbrille getragen werde muß, ist in irgendeiner Form ja sicherlich geregelt, sei es über die UVV, Maschinenherstellerhinweiße, Arbeitsschutzgesetz oder Berufsgenossenschaften oder etc.

    Manche Arbeiten an der Maschine setzen eine Schutzausrüstung vorraus.

    Ist zb. eine einhausung geöffnet, erfüllt diese ja den Schutz nicht mehr, also trägt man da seine Brille oder Schutzmaske.


    HK, gut, du sagst, bei euch sagen die Prüfer nichts, aber dennoch gibt es dafür Punktabzug, wenn beim öffnen einer Einhausung oder Abdeckung keine Schutzausrüstung fürs Gesicht getragen wird, das ist so, dieses bekommt ihr nicht mit, da Fehler im Abschlußgespräch der Prüfer untereinander zur Beurteilung und Notenfindung diese mit einfließen lassen.

    Abspritzen mit Einhausung ohne Schutz ok. öffnen, Gesichts Schutz muß vorhanden sein.

    So beurteilen wir die Arbeitsweiße und die Beachtung der Sicherheitvorschriften, der noch Azubi`s.

    mfg

  • So einfach ist das leider heute alles nicht mehr.

    Bis vor ein paar Jahren gab es eine UVV Spritzgußmaschinen. Die gibt es nicht mehr, da sie völlig überholt war. Mit der Erstellung der neueren Vorschriften, die ja nun auch nicht mehr UVV sondern BGV, BGR und BGI heißen, gibt es nun die verallgemeinerten BGV A1 und BGR 500 in denen die Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen fast ausschließlich in die Beurteilung der Arbeitgeber gelegt wird. Das ist für den Arbeitgeber natürlich nicht ganz unproblematisch, da er das irgendwie beurteilen muss. Das kann deshalb u.U. zu Überreaktionen führen, um auf Nummer sicher zu gehen. Unser AG spricht deshalb mit uns und wir sollen ihm daher Vorschläge machen (Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte). So ist nun der Werdegang.

    Bei den Hinweisen des Maschinenhersteller ist auch nur die Verwendung bei Rüstarbeiten beschrieben.

  • HK, gut, du sagst, bei euch sagen die Prüfer nichts, aber dennoch gibt es dafür Punktabzug, wenn beim öffnen einer Einhausung oder Abdeckung keine Schutzausrüstung fürs Gesicht getragen wird, das ist so, dieses bekommt ihr nicht mit, da Fehler im Abschlußgespräch der Prüfer untereinander zur Beurteilung und Notenfindung diese mit einfließen lassen.

    Glaub mir, dass ist nicht der Fall.
    PSA nur beim Wechseln der Düse notwendig. Beim reinen Abspritzen mit geschlossener Schutzeinhausung und anschließendem Öffnen dieser und entnehmen des Spritzklumpens ist keine PSA erforderlich. Wirkt sich auch nicht negativ auf das Prüfungsergenis aus.

  • servus,

    HK, wenn´s bei euch so ist, dann ist es gut.

    Bei uns wird ihm nicht die volle Punktzahl gegeben, jeder Prüfer hat da einen eigenes Sicherheitsdenken. Einer findet das O.K. der andere nicht, desswegen wird ja besprochen, wenn beide gleicher Meinung sind, das er hätte etwas tragen müssen ist es so, und ihm wird abgezogen. z.b. hätte er anstatt 95 nur z.b. 92 Punkte.

    mfg

  • So, es sind nun mittlerer Weile 9 Jahre ins Land gegangen.
    Seit Anfang diesen Jahres haben wir nun in der gesamten Spritzgießerei und in allen Prüflaboren eine unbedingte Schutzbrillen-Tragepflicht. Der Hintergrund sind diverse Beinaheunfälle durch herumfliegende Granulatkörner (wir haben nur sehr kleine, flache Trichter auf den Maschinen), Ölspritzer durch schließende Schnellkupplungen bei Wechseleinschüben, herumfliegende Bruchstücke von Probekörpern bei der Prüfung und auch die bei uns notwendige Benutzung von Druckluft bei Reinigungsarbeiten. Die meisten Probleme ließen sich technisch leider nicht zufriedenstellend lösen. In Rücksprache mit allen zuständigen Parteien (BR, SIFA, SB, BG, Firmendoc, betroffene Mitarbeiter, etc.) kamen wir dann zu dem Ergebnis, dass es keine andere Alternative gibt als Schutzbrillen. Brillenträger bekommen entsprechende Brillen mit entsprechendem Schliff. Außerdem können Schutzbrillen heutzutage ganztägig problemlos getragen werden, wenn sie vernünftig ausgesucht und eingestellt werden (bitte nicht mit den Vollschutzbrillen für die Chemikalienverarbeitung vergleichen). Besucher bekommen ebenfalls eine Schutzbrille verpasst, um sie entsprechend zu schützen. In der Produktion war es ohnehin schon seit langem Pflicht.
    Wir haben auch darüber nachgedacht, die Tragepflicht auf bestimmte Arbeiten oder Plätze einzuschränken. Leider wurden die Pflichten nicht eingehalten (Brille vergessen, "nur mal schnell", "ich sehe da momentan keine Gefahr", etc.). Das alles führte zu der o.g. Entscheidung. Nach einer kurzen "Eingewöhnungszeit und einem enormen Durchsatz an Brillen hat sich nun alles eingespielt. Jeder hat seine persönliche Brille, auf die er mehr oder weniger aufpasst. Bei einigen Personen geht eine Brille pro Monat kaputt - warum konnten wir noch nicht herausfinden und immer an der selben Stelle. Aber dann gibt's eine Neue. Und so teuer sind die Dinger auch nicht.
    Es ist ja auch so: WENN jemandem was passiert OHNE Schutzbrille wird erstmal der Abteilungsleiter geknechtet, warum er bei der kleinsten Gefährdung keine Schutzbrille verschreibt. Er ist auf jeden Fall derjenige, bei dem die Polizei, Staatsanwaltschaft oder BG als erstes nachfragt und der auch dann als erstes in Ketten gelegt wird. Und da kann ich es verstehen, wenn die Argumente passen und die Gefährdungsbeurteilungen entsprechend ausfallen, das es zu entsprechenden Verpflichtungen kommt.
    Und wir haben diese Entscheidung globalisiert. Heißt: für alle Produktionsstätten weltweit eingeführt.

  • So, es sind nun mittlerer Weile 9 Jahre ins Land gegangen.
    Seit Anfang diesen Jahres haben wir nun in der gesamten Spritzgießerei und in allen Prüflaboren eine unbedingte Schutzbrillen-Tragepflicht. Der Hintergrund sind diverse Beinaheunfälle durch herumfliegende Granulatkörner (wir haben nur sehr kleine, flache Trichter auf den Maschinen), Ölspritzer durch schließende Schnellkupplungen bei Wechseleinschüben, herumfliegende Bruchstücke von Probekörpern bei der Prüfung und auch die bei uns notwendige Benutzung von Druckluft bei Reinigungsarbeiten. Die meisten Probleme ließen sich technisch leider nicht zufriedenstellend lösen. In Rücksprache mit allen zuständigen Parteien (BR, SIFA, SB, BG, Firmendoc, betroffene Mitarbeiter, etc.) kamen wir dann zu dem Ergebnis, dass es keine andere Alternative gibt als Schutzbrillen. Brillenträger bekommen entsprechende Brillen mit entsprechendem Schliff. Außerdem können Schutzbrillen heutzutage ganztägig problemlos getragen werden, wenn sie vernünftig ausgesucht und eingestellt werden (bitte nicht mit den Vollschutzbrillen für die Chemikalienverarbeitung vergleichen). Besucher bekommen ebenfalls eine Schutzbrille verpasst, um sie entsprechend zu schützen. In der Produktion war es ohnehin schon seit langem Pflicht.
    Wir haben auch darüber nachgedacht, die Tragepflicht auf bestimmte Arbeiten oder Plätze einzuschränken. Leider wurden die Pflichten nicht eingehalten (Brille vergessen, "nur mal schnell", "ich sehe da momentan keine Gefahr", etc.). Das alles führte zu der o.g. Entscheidung. Nach einer kurzen "Eingewöhnungszeit und einem enormen Durchsatz an Brillen hat sich nun alles eingespielt. Jeder hat seine persönliche Brille, auf die er mehr oder weniger aufpasst. Bei einigen Personen geht eine Brille pro Monat kaputt - warum konnten wir noch nicht herausfinden und immer an der selben Stelle. Aber dann gibt's eine Neue. Und so teuer sind die Dinger auch nicht.
    Es ist ja auch so: WENN jemandem was passiert OHNE Schutzbrille wird erstmal der Abteilungsleiter geknechtet, warum er bei der kleinsten Gefährdung keine Schutzbrille verschreibt. Er ist auf jeden Fall derjenige, bei dem die Polizei, Staatsanwaltschaft oder BG als erstes nachfragt und der auch dann als erstes in Ketten gelegt wird. Und da kann ich es verstehen, wenn die Argumente passen und die Gefährdungsbeurteilungen entsprechend ausfallen, das es zu entsprechenden Verpflichtungen kommt.
    Und wir haben diese Entscheidung globalisiert. Heißt: für alle Produktionsstätten weltweit eingeführt.

    find ich gut, kann immer schneller was passieren als man denkt... :thumbs_up:

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