Schicht Regelung im Vertrag - Ausbildungsziel

  • Hallo, Leute

    Meine Frage wäre, wie ist die Schichtarbeit in meinem Arbeitsvertrag geregelt, da in meine Arbeitsvertrag nix über Schichtarbeit steht,denn ich habe ein Problem.
    Mache gerade eine Ausbildung als Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik und bin jetzt seit dem 1. September im 3 Lehrjar, jedoch habe ich in meinem Betrieb in den 2 Jahren noch kein bisschen was gelernt.
    Seit 2-3 Monaten muss ich schichten im 3-Shcihtsystem und ab und zu im 2 Schichtsystem. Ich kriege KEINE Zuschläge! Aber das größere Problem ist unser verantwortlicher für meine Ausbildung hat IMMER Frühschicht und ich werde in der Spätschicht und Nachtschicht nur ausgenutzt und mache arbeit am band und lerne überhauot nix da sich keiner um mich kümmert. Da außer meinem Verantwortlichen alle im Betrieb sogut wie nur Produktionshelfer sind und die auch keine Ahnung haben.

    Ich bin nächste Woche wiede rmit der Spätschicht dran und hatte vor am Montag einfach zur Frühschicht aufzutauchen da ich mich einfach durchsetzten will. Ich will schließlich meine Abschlussprüfung schaffen.

    Wie sollte ich vorgehen bzw könnt ihr mir helfen, muss ich überhaupt Schichten da in meinem Arbeitsvertrag nichts von Schichtarbeit drin steht?

    Danke schon mal im vorraus für eure Antworten Please login to see this picture.

  • Grundsätzlich ist Schichtarbeit auch für Auszubildende (unter und über 18 Jahren) zulässig. Sie sollte allerdings nicht der Regelfall sein. Da das Thema sehr umfangreich ist, rate ich dir, dich mit deinem Betriebsrat, der Handels- oder Handwerkskammer, deiner Gewerkschaft oder auch deinem Klassenlehrer der Berufsschule zu unterhalten. Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist Schichtarbeit klar abgegrenzt. Ansonsten gelten die normalen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Schichtarbeit sollte, entsprechend dem Tarifvertrag, vergütet werden.

  • Petersj hat recht,
    es sollte wenn möglich vermieden werden.
    Bei uns machen die Azubis aber ab dem 3. Lehrjahr und vollendetem 18. Lebensjahr auch mindestens 6-8 Wochen 3-Schicht, schon allein um ihnen die Entscheidung nach der Lehre leichter zu machen, ob der Job was für sie auf dauer ist oder nicht.
    Zuschläge wie Nachtschichtzuschläge sind gesetzlich geregelt, weiß ich leider nicht auswendig, da müsste ich nachschauen. Aber zumindest für die Nachtschicht müsstest Du zuschläge bekommen.
    Ich würde als erstes mit dem Ausbilder, dann falls vorhanden dem Ausbildungsleiter und dem BR reden. Kommst Du dann immer noch nicht weiter, dann musst Du unbeding die zuständige Kammer informieren. Am besten ist aber, Du sammelst jetzt schon mal fakten. (Stundennachweise, Schichtpläne, Ausbildungs-Durchlaufpläne....)

    gruss
    Miche

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