Hallo.
Wir haben einen Gerichtsstreit mit einem bekannten Lieferant für Regranulat verloren.
Begründung des Gerichts ist eine nicht vorhandene schriftliche Regelung über die Toleranz des MVR-Wertes (Volumenfließindex) des Materials.
Die zweite Lieferung wies einen halb so großen MVR-Wert auf als die erste Lieferung.
In Zahlen: 1. Lieferung ca. 30 ccm/10 Minuten 2. Lieferung: ca. 15 ccm/10 Minuten
Ich halte einen doppelten Wert für reklamationswürdig, auch wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Wie seht ihr das?
Gruß
TThias