• Hallo.
    Wir haben einen Gerichtsstreit mit einem bekannten Lieferant für Regranulat verloren.
    Begründung des Gerichts ist eine nicht vorhandene schriftliche Regelung über die Toleranz des MVR-Wertes (Volumenfließindex) des Materials.
    Die zweite Lieferung wies einen halb so großen MVR-Wert auf als die erste Lieferung.
    In Zahlen: 1. Lieferung ca. 30 ccm/10 Minuten 2. Lieferung: ca. 15 ccm/10 Minuten

    Ich halte einen doppelten Wert für reklamationswürdig, auch wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
    Wie seht ihr das?

    Gruß
    TThias

  • Ich halte den wert für viel zu hoch. Denn der Kunststoff wird anhand seiner Eigenschaften ausgewählt. Sollten sich die Eigenschaften ändern, ändert sich auch die Qualität meines Produktes.
    Ich persönlich sehe in dem Gerichtsurteil das abwälzen von Produktions und Qualitätsschwankungen auf den Kunden. Vielleicht hat der Hersteller im kleingedruckten darauf hingewiesen, jedoch macht es sich der Hersteller einfach, indem er angibt das keine Toleranzen angegeben wurden. Es ist jedem klar das es Schwankungen in den einzelnen Chargen gibt. Und ich glaube das bei werten von 28 oder 32 noch alles im Grünen bereich gewesen wäre. Also wenn mein Auto 100 PS haben soll und ich nur 50 kriege muss ich theoretisch damit klar kommen, weil ich keine schriftliche Regelung über die Toleranz der Motorleistung besitze. :thumbs_down:

  • Bei Regranulaten, Regeneraten und Recyclaten ist die Bandbreite natürlich höher, da kann es schon vorkommen. Das ist leider so!
    Manche Materialien haben fast die gleiche Bandbreite wie Neuware, andere Streuen extrem, dann aber immer. Soll heißen: Wenn ihr schon zig Züge bekommen habt und alle waren im vernünftigen Rahmen und urplötzlich kommt eine Charge, die völlig aus dem Rahmen fällt, dann ist schon Vorsicht geboten.
    Wie lange ist das ganze denn schon her? Bei der derzeitigen Materialknappheit, wird schon mal gern was eingespart!?

    Gibt es denn ein Datenblatt oder Prüfzeugnis für das Material?

  • Wer bitte kauft ein Material ohne genaue Spezifikation??? Dem Einkäufer müsste man das Material vor die Haustür stellen!!!
    Rechtlich gesehen ist es leider so, wie es ist. Es wurde keine Absprache über die Solleigenschaften (Spezifikation) getroffen und damit ist der Lieferant frei von der Schuld falsch geliefert zu haben. Evtl. hätte man vor der Gerichtsverhandlung im Rahmen einer Kulanz eine Einigung treffen können, das ist aber nach dem Gerichtsurteil kaum noch möglich.
    Hat man das Material beispielsweise schon 10 mal bezogen und immer einen MVR zwischen 25 und 35 gehabt, gäbe das eine etwas andere Diskussionsgrundlage, da der Wert "statistisch" immer in einem bestimmten Bereich gelegen hat (übrigens wie bei einem Auto mit 100PS und 100.000 verkauften Stück).
    Ich verstehe allerdings auch nicht, warum Material so blind eingekauft wird. Das ist, als wenn ich zum Autohändler gehe und sage: Ich will ein Auto haben - welches ist egal. Da kann es ein Panda oder ´ne S-Klasse werden. Eben ein Auto. Ansonsten gilt die Regel: gekauft wie besehen. Und bei euch hat sich offensichtlich niemand das Material vor dem Kauf angesehen - z.B im Rahmen einer Bemusterung. Eigentlich ist euer Einkäufer der Dumme.

  • Wie gesagt, ich hab die Erfahrung gemacht, dass Regranulate und alle abderen "Nicht-Neuwaren" teilweise eine enorme Bandbreite haben.
    Der eine kommt damit zurecht, der andere nicht.
    Gerade inder derzeitigen Materialknappheit kommt es schonmal vor, dass einige Werte nicht dem entsprechen, was man gewohnt ist. Das soll das Thema aber nicht beschönigen. Gut ist es nicht.
    Solange die Charge einheitlich schlechter oder besser fließt, ist es noch kontrollierbar, aber wenn innerhalb der Charge plötzlich ein Wert sich deutlich , dann wird es spannend!

    Fakt:
    Das Material ist auf Grund einiger Tatsachen knapp. Sei es weil die Nachfrage so hoch ist, oder Glasfasern nicht zu bekommen sind, oder einige Vorprodukte nicht in ausreichender Menge zu verfügung stehen.

    Fazit:
    Das Leben ist kein Ponyhof!

  • Hallo.
    Im Hinblick auf die Altautoverordnung und die Verpflichtung der Automobilisten einen gewissen Prozentsatz an Rezyklaten einzusetzen macht mir Sorgen.
    Denn wir haben ein aktuelles Projekt mit einem großen deutschen Automobilwerk und da ist das gerade ein großes Thema.
    Wer übernimmt die Verantwortung? Na selbstverständlich der Zulieferer, wir.
    Da es sich um mechanisch belastete Teile im KFZ-Aussenbereich handelt, versuche ich ähnlich wie ein Versicherungsvertreter mit gewissen Szenarien zu argumentieren, die niemand in der Realität benötigt. Bei Abdeckungen oder Zierteilen hätte ich kein Problem.

    Gruß
    TThias

  • Hallo Herren,

    ich möchte mich zum diesem Theme auch kurz anmelden.
    Euch habt über Spezifikationen usw besprochen, aber darüber nicht, ob gibt es irgendwo ein Tabelle mit Regeln, dass z.B. die PA schwankt +/- 20%, oder PC mit GF schwankt um +/-5%, ABS ...usw.. Ich vermute, die ist die grosse Frage, weil die Lieferanten am meinstens geben nur EIN Wert an, und die Toleranzen selbts sind die Fragen.
    Wenn jemand solche Regel haetten, es waere sehr dankbar :smiling_face:

    Gruss und danke bis
    Antocian

  • Das wird es so nicht geben.

    Hatten letztens ein Regranulat das hatte laut Datenblatt zwischen 9 - 11, unser normales PP hat 7.
    Das Werkzeug lies sich auf biegen und brechen nicht 100% füllen -max Spritzdruck- und nur ca. 70% volle Teile. OK, dann haben wir alle Temperaturen angehoben, bis zu 30°C, dennoch max Spritzdruck. Dann haben wir das Regranulat rausgeschmissen und die Maschine weiterlaufen lassen mit unserem normalen PP und siehe da, dass Teil war wieder voll und der Spritzdruck nur noch bei rund 90bar.

    Was ich damit sagen will, wenn ich ein Datenblatt bekomme, wo 9-11 angegeben ist und es dann weitaus schlechter als 7 fließt, dann kann da was nicht stimmen..... Wer will/soll solch eine Tabelle erstellen:question_mark:

  • Wir, als Hersteller von Kunststoffgranulaten und Händler, versuchen das Material entsprechend der Kundenwünsche herszustellen. Dafür führen wir entsprechende Prüfungen an unserem Fertigprodukt (während und nach der Herstellung) durch. Aus der Fülle der entstandenen Werte für ein bestimmtes Produkt wird ein Mittelwert gebildet, der dann entsprechend nach oben oder nach unten oder auch in beide Richtungen mit einer für uns und den Kunden vertretbaren Toleranz versehen wird. Für die Festlegung dieser Toleranzen gibt es keine Normen. Aber die Weite der Toleranzen sollte natürlich in einem konkurenzfähigen Rahmen liegen (im Vergleich zu anderen Anbietern). Oft spielt auch die Reproduzierbarkeit der zu erreichenden Werte eine gewisse Rolle. Zu beachten ist, dass die "Datenblätter" immer nur einen Mittelwert angeben. Will man einen Toleranzbereich zu diesem Mittelwert erfahren, muss Kontakt zu den Verkäufern aufgenommen werden, die diesen Wert dann genauer spezifizieren werden (Spezifikation). Als nachfolgende Maßnahme sollte man sich bei der Bestellung versichern, dass man ein APZ (Auftragsprüfzeugnis) oder WPZ (Werksprüfzeugnis) mitgeliefert bekommt. Dort kann man sich auf Wunsch auch die Toleranzen mit angeben lassen. Bei einigen Produkten, die kundenspezifisch hergestellt werden, kann auch über die Toleranz - in gewissen Grenzen - verhandelt werden.
    Nun ist es aber gerade bei Handelswaren, die nicht in unserem Hause hergestellt wurden, manchmal so, dass der Hersteller - in dessen Lizenz wir mit seiner Ware handeln - keine Toleranzen angibt. Hier werden wir dann selbstverständlich ebenfalls keine Toleranzen angeben. Denn wir prüfen diese Waren nicht.
    Sollte mann einen Nachweis über eine Spezifizierung eines Produktes haben, könnte man - wie im Falle bei Kuka - das Material reklamieren. Es entspricht nicht den Zusicherungen des Lieferanten.
    Achtung : Ein allgemeines Datenblatt zu einem Produkt gilt in der Regel nicht als Eigenschaftszusage! Dazu braucht man schon eine Spezifikation.
    Ansonsten gilt, wie fast immer bei Bestellungen bestätigt:
    Sämtliche Informationen über chemische und physikalische Eigenschaften unserer Produkte, sowie die anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und Versuche geben wir nach bestem Wissen. Sie gelten jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, um die konkrete Eignung der Produkte für den beabsichtigten Einsatz festzustellen. Allein der Käufer ist für Verwendung, Anwendung und Verarbeitung der Produkte verantwortlich und hat dabei die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, sowie etwaige Schutzrechte Dritter zu beachten. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen.
    Dieses alles gilt im übrigen nicht nur für den MVR sondern für alle Werte von der Farbe über die Rheologie bis zur Mechanik.

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