Hallo =)
Habe da eine kurze Frage, ich stecke derzeit in meinen Abschlussprüfungen, das heisst ich habe die Ausbildung auf 2 1/2 Jahre verkürzt.
Habe bisher bereits:
Theorie : bestanden mit 2+
SRT: bestanden mit 1-
Maschinenprüfung: bestanden mit 1
Werkstofferkennung: bestanden mit 1-
So nun fehlt mir noch die Arbeitsprobe(Bauteil)der Termin hierfür ist am 13ten Januar.
Nun meine eigentliche Frage ab wann steht mir das "normale Gesellengehalt" zu?? Erst dann wenn der Facharbeiterbrief angekommen ist ? Oder mit erhalt des Abschlusszuegnisses? Oder ab dem 13ten Januar da an diesem Termin die letzte Prüfung stattfindet und ich sowieso aufgrund der Noten nicht mehr durchfallen kann?!Verwirrt mich irgendwie alles?!
Würde mich sehr über ne Antwort freuen
Achja und SUPER Forum ![]()