• Hallo liebes Forum,

    bei mir landen immer mehr Informationen, Flyer, Tagungsangebote usw zum Thema Raech, das neue EU-Chemikalienrecht, auf dem Schreibtisch.

    Mich würde mal interesieren wie das in anderen Betrieb beurteilt wird.
    Was kommt auf den "einfachen" Kunststoffverarbeiter zu?
    Welche Maßnahmen trefft Ihr, um REACH zu genügen?

    Laßt uns mal darüber diskutieren, ist glaube ich ein wichtiges Thema.

  • Für alle die nicht wissen worum es geht:

    REACH

    Bei uns wird sich auch so langsam da mit auseinander gesetzt. Es gibt aber eine Übergangsfrist. Denke mal das in der Zeitspanne erst richtig damit begonnen wird REACH umzusetzen.

    Genaueres muss man mal abwarten.

  • Quote

    Original von WuV
    Hallo HK,

    was passiert denn bei euch im Bezug auf REACH.
    Werden schon irgendwelche Maßnahmen durchgeführt, oder setzt ihr euch bisher nur mit den Gesetzestexten auseinander?

    Nur letzteres. Da muss man erstmal durchsteigen, bevor es umgesetzt wird.

  • Hallo,

    Reach ist eigentlich ganz einfach.
    Ich vermute einmal ihr importiert keine Stoffe aus dem EU-Ausland, unter Stoffe ist alles gemeint, Öl, Polymere, Batches usw.
    Ihr müßt euere Lieferanten nur anschreiben ob sie die Produkte vorregistrieren lassen, Frist geht bis 30.11.08, wenn ja könnt ihr es weiterbeziehen wenn nein habt ihr ein Problem dann braucht ihr einen neuen Lieferanten der den Stoff euch liefert oder ihr müßt den Stoff austauschen.
    Denn nach dem 30.11. dürfen keine Stoffe mehr importiert bzw. vertrieben werden die nicht vorregistriert wurden.
    Die ganze Sache bezieht sich nur auf "Altstoffe" das sind Stoffe die die Neustoffregelung nicht betroffen hat.
    Euer Lieferant sollten dann wieder auf euch zukommen und die Anwendung abfragen, ist wichtig, denn die Stoffe werden für Anwendungen freigegeben, wenn eure nicht dabei ist dürft ihr sie für diese nicht verwenden.

    Falls noch Fragen sind, versuche gerne zu helfen oder neues zu lernen.

    MFG
    Michael W

  • Hallo Gemeinde,

    Polymere sind weitestgehend ausgenommen, müssen also nicht vorregistriert werden. Es kann natürlich sein, dass irgendwelche Spezialitäten wiederum von der Ausnahme ausgenommen sind, das muss im Einzelfall überprüft werden, dürfte aber wirklich die Ausnahme sein.
    "Feld- Wald- und Wiesenpolymere sind von Reach nicht betroffen.
    Die Lieferanten wissen aber darüber Bescheid und geben nach m. E. auch gerne Auskunft. Für Spritzgießer dürften da überhaupt keine Probleme auftreten.

    Grüße
    Franz

  • Ja das stimmt Polymere sind ausgenommen, wenn die und die Bedingungen erfüllt werden, aber es ist auch so das die Monomere vorregistriert werden müssen.
    Und letztlich ist in Sachen Polymer nocg nichts endgültig geklärt, da sind auch die Polymerhersteller noch weitestgehends unwissend.

    Michael W

  • Hallo zusammen


    und wie ist es zu betrachten wenn man ein Material (natur) zukauft und mit Masterbatch zumischt? Wer muss dann registrieren.
    (Angenommen die zugemischte Menge ist größer als 1 to.)

    Wie behandelt ihr die Lieferanenkonformitätserklärungen, stimmt ihr dem immer zu oder verweißt ihr auf euere Materiallieferanten?


    Gruß,
    Hima

  • Hallo HIMA,

    jetzt ist es zu spät noch etwas registrieren zu lassen.
    Falls es überhaupt registriert werden muß.

    Aber normalerweise der Importeur, Hersteller oder falls umgelabelt wird der Händler.

    Nach meiner Meinung müßt ihr zustimmen, da der Materiallieferant nur für seine gelieferte ware zuständig ist und nicht weiß was ihr sonst noch damit macht.

  • Hallo Hima,

    wie bereits erwähnt, ist es zu spät zu VORregistrieren.
    Allerdings bei Polymeren nicht so tragisch. Da Polymere von der Registrierung ausgenommen sind, und nur die Monomere Registriert werden müssen, fällt die registrierungspflicht nicht auf euch zurück.

    Ich nehme mal an, Ihr kauft den Masterbatch ebense zu wie das Naturmaterial.
    Dann hat der Hersteller des Masterbatchs die Pigmente (falls er sie auch herstellt was ich bezweifel) zu registrieren oder eben dessen Lieferant. Ebenso verhält es sich im bezug auf die eingesetzten Polymere bzw die ausgangsstoffe--> Monomere.

    Wenn Ihr das ganze dann nur abspritzt fällt das eh unter Erzeugnisse und Ihr seit der klassische "Downstreamuser".

    In dem Fall muesst ihr nur vom Naturmaterialhersteller und vom Batchhersteller eine bestätigung anfordern, inder er versichert, dass die betreffenden schritte eingeleitet worden sind (monomer registrierung etc).

    Die Konformitätserklärung haben wir in Form von Standardfragebögen oder falls angefordert in Schriftlicher Auskunft einmal rausgegeben. Das hat anscheinend ausgereicht. bislang gab es hier keine beschwerden.

    Die meiste arbeit bestand darin, die erklärungen unserer Lieferanten zusammen zu tragen um so eben die informationskette schließen zu können

    gruß
    seratul

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