Prüfung elektrischer Betriebsmittel

  • Hallo zusammen

    Anscheinend ist man als Unternehmer für die regelmäßige "Prüfung elektrischer Betriebsmittel" verantwortlich. Ist klar, nur ist die Frage, wie man das umsetzt.

    Laut unserem Arbeitssicherheitsberater muss gewährleistet und vor allem auch dokumentiert sein, daß alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel vor der Inbetriebnahme von einer Elektrofachkraft auf ihre Sicherheit hin geprüft werden und dies auch dokumentiert wird.

    Dazu zählt angeblich jede Bohrmaschine ebenso wie jedes temperier- oder Einfärbgerät.
    Würde in unserem Fall heißen, wenn ich beim rüsten ein Einfärbgerät, 3 Temperiergeräte sowie 2 Förderbänder aus dem Regal rausnehme, dann müsste unser Elektriker hier schon 6 Geräte prüfen bevor ich die Maschine anfahren kann...halte ich für nen schlechten Witz!!!

    Die Verordnung müsste in etwa die hier sein: klick

    Wie machen das andere - vor allem kleinere Betriebe?

    Angeblich ist es so, daß die Prüfung unmittelbar vor Gebrauch erfolgen muss!

    wäre dankbar was von euch zu dem Thema zu lesen...

  • Die Prüfung muss eigentlich aller 1 oder 2 Jahre für alle ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte erfolgen - nicht vor jedem Gebrauch.
    Wenn du im Schadensfall (Brand o.ä.) deinen Versicherungsschutz behalten willst, sollte die Prüfung schon in den vorgeschriebenen Abständen durchgeführt und dokumentiert werden.

  • Hallo,

    da kann ich mich KVL nur anschließen.

    Bei uns werden die E-Geräte auch in bestimmten Abständen geprüft, was natürlich auch dokumentiert werden muss.

    Eine Überprüfung vor jeden Gebrauch halte ich auch für absurd und nicht händelbar!

  • Normalerweise soll der Einrichter vor jeder Inbetriebnahme nachsehen, ob das Gerät geprüft ist (Aufkleber) und auf optische Mägel achten. Im übertriebenen Fall kann zieht er an jedem Kabel leicht an um zu schauen ob alle Zugentlastungen fest sind. Sieht man, die Farben der Kabel, ab zum Elektriker oder fals man einen eingewiesene Elektrofachkraft ist, macht man das Gerät selbst auf und repariert den Schaden. Sollten schon Kupferdrähte zu sehen sein, Zange nehmen und Kabel abschneiden (ohne Strom), damit keiner mehr das Gerät benutzen kann. Wenn man das am richtigen Ende macht, ist der Reperaturaufwand für den Elektriker gleich.

  • Danke für eure Beiträge

    Bei uns läuft das so ab:

    Wenn während der Produktion oder beim abrüsten ein Gerät irgendeinen Defekt aufweist (Funktionsfehler oder blankes Kabel, etc.), dann kommt es eben nicht ins Regal sondern in die werkstatt und wird mit einem Zettel versehen.

    Nach der Reperatur kommts dann bis zum nächsten Einsatz an seinen Platz.

    Somit ist eigentlich gewährleistet, daß kein mangelhaftes Gerät im Regal ist.

    Aber wir öffnen natürlich nicht jedes Gehäuse um zu sehen, ob der Schutzleiter tatsächlich noch befestigt ist usw....

    Anscheinen ist unsere bisherige Vorgehensweise nicht ausreichend, die Prüfung soll unmittelbar vor der Verwendung erfolgen, völliger Blödsinn!!!

    Und dann ist es natürlich auch so, daß wir z.B. gar nicht alle Geräte (z.Bsp. Heißkanalregelgeräte für eine Zone) aufgenommen haben...gut, könnte und sollte man machen, aber eben so, daß es nicht nur auf dem Papier vorhanden ist...

    Die Sache wird mir wohl noch einiges Kopfzerbrechen bereiten...

  • Ich glaube du siehst das immernoch ein wenig falsch. Nicht vor jeder Verwendung sollte die Prüfung durchgeführt werden sondern vor der erstmaligen Verwendung (neues Gerät) und dann im Rhytmus von einem oder zwei Jahren (je nach Verwendung).
    Die regelmäßige "Sichtkontrolle" vor/nach dem Rüsten macht ihr schon richtig und in meinen Augen ausreichend - hat aber nichts mit der Prüfung zu tun.

    Das entscheidende ist und bleibt aber das Prüfsiegel und die regelmäßige Nachprüfung aller elektrischen Geräte oder Anlagen, und diese Prüfungen müssen dokumentiert werden.
    Sprich: Jedes Jahr oder jedes zweite Jahr kommt ein Elektromeister oder der Betriebselektriker, der das u.U. auch machen kann/darf, und prüft jedes einzelne ortsfeste und ortsveränderliche Gerät und kennzeichnet jedes Gerät mit dem Prüfsiegel (sieht aus wie eine kleine Tüvplakette). Wie gesagt kann es durchaus Probleme mit der Versicherung und eventuellen Schadensabwicklungen geben, meinetwegen bei einem Brand der durch ein Elektrogerät ausgelöst worden ist.

    Habt ihr wirklich nicht alle Geräte in eurer Inventarliste?

    Edited 3 times, last by KVL (August 13, 2008 at 3:01 PM).

  • Hallo und danke

    Ich sehe das schon richtig, nur unser Arbeitssicherheitsmensch spricht von der Kontrolle vor jeder Benutzung...und er sollte sich ja eigentlich damit auskennen (ist ne externe Firma, die uns in solchen Dingen berät)

    Wir haben natürlich die meisten Geräte aufgenommen, sprich, es gibt dann eine Maschinenbegleitkarte, in der Reperaturen usw. eingetragen werden...finde ich auch wichtig, damit ich z.Bsp. weiß, ob der Förderbandmotor, letzte Woche oder vor 10 Jqahren gewechselt wurde wenn er kaputtgeht...
    aber einige Farbdosiergeräte oder wie gesagt regelgeräte für nur eine Zone sind bisher nicht aufgenommen...ebenso wie Akkuschrauber, manche Bohrmaschinen, etc....Kleinzeug eben...

    Frage: Wo kriegt man denn diese Prüfsiegel? Muss nächste Woche meinen Betriebselektriker mal fragen ob er was damit anfangen kann...

    Ihr dürft mich nicht falsch verstehen, ich bin - schon allein aus >Versicherungsgründen - dafür, daß alles seine Ordnung hat, nur hat mich diese Aussage mit dem Prüfen vor Verwendung etwas geschockt...

  • @ bajowa:

    Also ganz ehrlich, wahrscheinlich liege ich ja auch falsch, aber ich kann mir das Ganze so nicht vorstellen!

    Kannst du nicht mal bei der Berufsgenossenschaft nachfragen?

  • Ich glaube auch das dein Arbeitssicherheitsmensch da was falsch versteht. Wenn du deinem Betriebselektriker einfach mal das PDF aus deinem ersten Link ausdruckst dürfte das ok sein. Da steht alles drin, incl. wie die Prüfsiegel aussehen müssen.

    Hast du den Link von deinem Arbeitssicherheitsbeauftragten?

    Da steht z. Bsp. drin:

    Die Durchführung von Wiederholungsprüfungen
    entbindet
    den Unternehmer und Benutzer
    allerdings nicht von der
    Verpflichtung, dafür zu sorgen,
    dass bei erkennbaren Mängeln
    an ortsveränderlichen elektrischen
    Betriebsmitteln diese
    der Nutzung sofort entzogen
    werden. In diesem Zusammenhang
    wird darauf hingewiesen,
    dass elektrische Betriebsmittel
    vor der Benutzung auf augenfällige
    Mängel überprüft werden
    müssen.


    Und das macht Ihr ja.
    Weiter steht da:

    Soweit Betriebe im Einzelnen
    nicht aufgeführt sind, hat der
    Unternehmer die Prüffristen
    für ortsveränderliche elektrische
    Betriebsmittel, entsprechend
    seiner Gefährdungsanalyse
    artverwandter Betriebe
    einzuordnen.


    Hier auch noch ein Link

    http://www.ffl-rieger.de/downloads/sp2515.pdf

    Da lies mal unter 5.2 nach

    Edited 2 times, last by KVL (August 13, 2008 at 3:20 PM).

  • Hallo,

    bei mir im Geschäft ist es genau so wie KVL es beschreibt, jedes Jahr werden alle elektrischen Geräte geprüft, da braucht unser elektriker ca. 1-2Wochen...
    Selbst eine Mikrowelle, ein Trockensauger, ein Staubsauger usw werden geprüft, wie soll man vor jedem Gebrauch eine Mikrowelle prüfen?(Wann kann ich denn dann mein Essen/Trinken aufwärmen...? :confused_face:
    Und denk mal an einen PC oder ein Notebook, soll man die alle aufschrauben?

    Bei uns gibt es für solche Überprüfungen ein Gerät welches an der Wand hängt ca. 500cm x 500cm groß und hat alle gängigen Steckdosen, Stecker usw...

    Nach der Prüfung bekommen die Geräte ein Siegel ähnlich dem TÜV-Siegel, sehen aus wie zB bei elektrischen Toren, Kranbahnen und, und, und.

  • Ich habe mal ein paar neue Links zur Aktualisierung eingefügt, denn die obigen funktionieren nicht mehr.

    BGV A3:

    http://www.bge.de/pdf/uvv_4.pdf


    Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, Praxistips für Betriebe:

    http://www.dguv.de/inhalt/praeven…8524_Anlage.pdf


    Betroffen sind praktisch alle elektrisch betriebenen Geräte, die mit einem Stecker an das Stromnetz angeschlossen werden. Dazu zählen auch Computer, Monitore, Kaffemaschinen, Wasserkocher und Netzteile / Ladegeräte für Laptops (der eigentliche Laptop braucht dabei nicht geprüft zu werden, da er mit Kleinspannung betrieben wird - z.B. 15V), Akkuschrauber etc. Auch private oder privat beschaffte Geräte, die am Arbeitsplatz benutzt werden unterliegen dieser Bestimmung. Wie oft ein Gerät geprüft werden muss sollte die Art der Benutzung entscheiden. Ein relativ ortsgebundener Computer in einem Büro braucht sicherlich nur jährlich geprüft zu werden. Eine Handbohrmaschine im Baustellenbetrieb sollte mit Sicherheit 1/2 Jährlich zur Prüfung. Die tägliche Prüfung vor der Benutzung beschränkt sich auf eine rein visuelle Prüfung durch den Benutzer.

  • Bei uns gehen zwei Elektriker (nicht Meister) mit einem speziellen Gerät rum und legen unsere Produktion lahm :winking_face: Denn sie kassieren rigoros die Geräte ein welche vom Testgerät monirt werden.
    Die Geräte werden dann überarbeitet und kommen dann so nach und nach wieder. Ob da ein Meister hinter steht weis ich alledings nicht.

  • Moin,

    wie sieht`s bei Euch mit der Prüfung von Verlängerungskabeln (Drehstrom) und normalen Kabeltrommeln aus?

    Müßten die nicht auch regelmäßig geprüft werden?

    Das Thema kam bei uns auf anläßlich einer Begehung durch die Feuerversicherung; zum Glück haben die nicht danach gefragt.


    Gruß Martin

  • Selbstverständlich müssen auch Verlängerungskabel regelmäßig geprüft werden. Es sind eben Betriebsmittel! Und gerade Verlängerungskabel und Verteilersteckdosen (Mehrfachsteckdosen) mit Verlängerungskabel sind auch in Büros stark mit Fehlern behaftet. Unsere Elektriker haben z.B. die so genannten Kaltgerätekabel, mit denen z.B. PCs und Monitore angeschlossen sind als eine große Fehlerquelle herausgefunden. Aber grundsätzlich sind Verlängerungskabel (auch Kabeltrommeln) besonders belastet, da sie meistens auf dem Boden liegen. Dann wird draufgetreten oder drüber gefahren und sie werden über den Boden geschleift. Und jedes Kabel bekommt auch eine entsprechende Verwaltungsnummer und nach bestandener Prüfung auch eine "TÜV"-Plakette.

    PS

    Das betrifft nicht nur Drehstromkabel, sondern alle Velängerungskabel die nicht mit Körperschutzspannung betrieben werden!

  • Ich verstehe nicht , was es da noch zu fragen gibt. Denn die BGV A3 bescheibt das alles. Für die Prüfungen kommt nur eine entsprechende Elektrofachkraft in Frage (ggf. unterwiesene Person in Begleitung einer EF) - ist dort auch beschrieben. Ausserdem kann man sich problemlos Hintergrundinformationen beim TÜV und den BGs holen. Desweiteren gibt es sogar E-Firmen, die sich auf diese Prüfungen spezialisiert haben. Denn zu Prüfung gehört auch noch eine entsprechende Dokumentation. Da diese Firmen ein entsprechendes Messsystem haben, werden die Geräte nach entsprechender Markierung z.B. per Scanner erfasst und die Prüfdaten im Computer gesichert.

    Dankbar sind diese Firmen übrigens über entsprechende Informationen, wenn Geräte verschrottet werden oder umgelagert werden. Das erleichtert in der Regel die weiteren wiederholenden Prüfungen.

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