Dieses Thema ist und bleibt immer wieder ein gewaltiger Aufhänger bei Audits von wem auch immer. Und wir haben auch festgestellt, dass die Datenblätter der Produkte von den Auditoren teilweise schon im Voraus gesichtet werden und dann gezielt auf solchen "Abweichungen" herum geritten wird. Das betrifft interne wie auch externe Auditoren gleichermaßen. In den Abweichungsbegründungen kann man daher gerne auf den (in unseren TDS zumindest) immer angehängten "Disclaimer" hinweisen. In der Regel sind die Diskussionen damit beendet. Und wenn ich mich recht erinnere wird das jeder Hersteller in ähnlicher Formulierung unter seine TDS schreiben.
Die angegebenen Prüfwerte sind Richtwerte, keine verbindlichen Mindest- oder Höchstwerte, die an genormten Prüfkörpern ermittelt
wurden und durch Einfärbung, Werkzeuggestaltung sowie Verarbeitungsbedingungen beeinflusst werden können.
Sämtliche Informationen über chemische und physikalische Eigenschaften unserer Produkte sowie die anwendungstechnische Beratung in
Wort und Schrift und durch Versuche geben wir nach bestem Wissen. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Untersuchungen und
Prüfungen, um die konkrete Eignung der Produkte für den beabsichtigten Einsatz festzustellen. Allein der Käufer ist für die Eignung der
Produkte für eine bestimmte Anwendung, ihre Verwendung und Verarbeitung verantwortlich und hat dabei die gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften zu beachten.
ES WIRD WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND EINE EMPFEHLUNG ODER ZUSICHERUNG IM HINBLICK AUF DIE EIGNUNG DES
PRODUKTS FÜR EINE BESTIMMTE ANWENDUNG – Z.B. SICHERHEITSKRITISCHE BAUTEILE BZW. SYSTEME - GEGEBEN.
Damit wird also grob gesagt: Wenn du mit diesem Produkt arbeitest, kannst du von den vorgeschlagenen Parametern abweichen. Du muss nur grundsätzlich die Qualität und die Anforderungen deines Kunden beachten und sicherstellen.