Gefährdungsbeurteilung für eine Fertigung mit mehreren Bereichen, Instandhaltung, Spritzerei, Lager

  • Hallo zusammen,

    leider habe ich es in den letzten Wochen versäumt eine Gefährdungsbeurteilung für unsere Fertigung zu erstellen. Da ich diese bis kommenden Samstag fertig haben muß, aber nur bedingt Ahnung habe wie so was gemacht wird, wollte ich mal nachfragen ob mir hier jemand behilflich sein kann. Für jede konkrete Antwort und Hilfe bin ich sehr dankbar.

  • Hallo Gnuso

    zum Thema Gefährdungsbeurteilung habe ich bei wikipedia.de

    folgendes gefunden:

    Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes geschieht auf der Grundlage von [1] § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG, 1996) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992). In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung sind Gefährdungsbeurteilungen aufgegriffen und verankert worden. Im Rahmen der Liberalisierung des Arbeitsschutzes soll dem Arbeitgeber ein größerer Freiraum gewährt werden, um den Anforderungen des Arbeitsschutzes zu genügen. Dazu tragen die Rücknahme und Vereinheitlichung von Vorschriften, z. B. vieler Einzel-Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften bei. An Stelle bis ins Detail gehender Regulierung wird nun vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung verlangt, in der er juristisch nachvollziehbar seine Sorgfaltspflichten bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe nachweisen muss.

    Der Arbeitgeber oder von ihm nach § 7 ArbSchG beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen.
    Dabei soll er sich von Experten, insbesondere einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Brandschutzbeauftragten und einem Betriebsarzt unterstützen lassen und beachten, dass den Betriebsräten ein volles Mitbestimmungsrecht in der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung zusteht (Bundesarbeitsgericht vom 8. Juni 2004, 1 ABR 13/03) [2].
    Der Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen aus § 5 ist weit gefasst. Neben Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie den physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die Arbeitnehmer/innen besteht hinsichtlich der Gefährdungsermittlung auch Ermittlungsbedarf bei Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln sowie der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken. Darunter fällt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch die Ermittlung psychischer Belastungen.

    Liste der Gefährdungen

    Hilfen gibt es bei den Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der IG Metall.

    Kann mir nicht vorstellen, dass man sowas in 2 Tagen hinbekommt,

    ist, wie du siehst ein weitreichendes und wichtiges Instrument für

    Arbeitssicherheit.

    mfg
    Peter

  • Quote

    Original von peri
    ALL,

    ob er`s wohl geschafft hat?

    Tja, da hat man es sooo eilig, dann hat er`s nicht mal nötig sich zu

    melden,tzz tzz.

    Hallo Gnuso????

    Vielleicht hat ers ja nicht geschafft, daher auch keine Rückmeldung mehr :frowning_face: :frowning_face:

    ... oder aber ein " Ein-Beitrags-Mitglied", wie es sie im jedem Forum gibt!?(

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