Hallo,
ich möchte keine Diskussion darüber entfachen ob Werkzeuge Maschinen, verwendungsfertig oder nicht verwendungsfertig, sind oder ob man dafür eine Herstellererklärung braucht oder nur mit Heisskanal oder auch ohne......
Wer kann mir zweifelsfrei belegen wie die Rechtslage bzgl. EG-Maschinenrichtlinie ist? CE-Konformität nach Anhang II A, Herstellererklärung nach Anhang II B, oder, oder, oder
Vielen Dank und ebensoviele Grüsse
Franz