• Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Füllstoffgehaltes eines PA 6 Regranulat schwarz.

    Auf dem Materialdatenblatt ist ein Wert von 25 % angegeben. Auf dem Abnahmezeugnis ist jedoch ein Wert von 27 % angegeben.

    Auf nach Frage wie die Differenz zu stande kommt, würde mir nur mitgeteilt, das dies mit der Einfarbung also mit der Pigmentierung zusammen hängt. Genauere Infos konnte man mir nicht sagen.

    Kann mir jemand die Differenz genauer erklären?

    Danke

    noch ein Nachtrag,

    Der Wert auf dem Abhnahmezeugnis wird als Glührückstand ( in %) angegeben.

  • Hallo drmaxx und Willkommen,

    in deiner Frage ist die Antwort enthalten. Pigmente!

    Ein Silberfarbbatch ist meist so teuer durch die Silberpigmente, es sind Silberteilchen im Batch.

    Farbe in konzentierter Form wird meist mit 2% zu gegeben. Somit hast du einen Füllstoffgehalt von 25% + 2% der Farbe mit Pigmente = 27%.

  • 1. 25% ist die Sollbezeichnung für z.B. den GF Gehalt.
    2. Diese 25% haben eine Toleranz je nach Hersteller von 2-3%.
    3. Wie schon gesagt: Nicht veraschbare Pigmente addieren sich zu den GF. Also 25% GF plus z.B. 2% nicht veraschbare Pigmente ergeben einen Füllstoffgehalt von 27%. Angegeben werden aber nur die 25% GF!
    Nach dem Abnahmezeugnis habt ihr ein Soll von 25%. Durch die Toleranz wurde aber bei 27% produziert. Die Pigmente sind normaler Weise im APZ schon abgezogen! Es ist nicht möglich den Extruder auf konstant 25% GF einzustellen. Die Produktion wandert in Idealfall in der Toleranz auf und ab. Der Gesamte Auftrag wird in der Regel am Produktionsende gemischt. Dadurch entsteht dann ein einheitlicher GF-Gehalt

  • Hallo,

    im Normalfall sind die Werte auf dem Materialdatenblatt keine Sollwerte sondern Richtwerte. Datenblätter sind auch nicht verbindlich (daher auch der schöne Satz unter den Daten "nach unserem heutigen Kenntnisstand oder nach bestem gewissen")

    Wie petersj bereits erwähnt hat, hast du immer produktionsschwankungen beim zudosieren der glasfasern. Darauf mag ich aber nicht nochmal näher drauf eingehn.

    Was allerdings eine verbindliche Zusicherung seitens des Produzenten gegenüber des Granulatverarbeiters(Kunden) ist, ist die Kundenspezifikation.

    Hier sind auch die Prozesstoleranzen hinterlegt. Die meisten materialhersteller nutzen +-3% Schwankung im glasfasergehalt. das heisst du hast bei deinem material 22%-28% glasfaseranteil drinne.

    gruß

  • So isses.
    Zur Beachtung: Es gibt 3 verschieden Blätter, die vom Hersteller ausgegeben werden:
    1. Datenblatt. Ist eine völlig unverbindliche Darstellung der Möglichkeiten des Materials.
    2. APZ (Abnahmeprüfzeugnis) Eine allgemeine Zusicherung der Prüfdaten des gelieferten Materials.
    3. Werksprüfzeugnis. Hier werden die Chargen explizit ausgeprüft und die Ergebnisse werden von entsprechenden Personen bestätigt und zugesichert.

    Trotzdem muss hier mit dem Lieferanten (Hersteller) die Bedeutung der einzelnen Blattbezeichnungen im rechtlichen Sinne abgesprochen werden.

    Eine Spezifikation ist ein zwischending zwischen allen dreien. Aber auch nicht wirklich eine definitive Zusage. Spezifikationen werden (sagt der Name schon) spezifisch mit einem Kunden abgesprochen um gewisse Toleranzen zu definieren.. So kann ein und das selbe Material bei zwei Kunden unterschiedlich spezifiziert sein.

    Ein Datenblatt ist auf jeden Fall das Billigste, weil oftmals aus dem Internet ziehbar. Ohne jede Haftungserklärungen des Herstellers und mit der geringsten Aussagekraft. Sozusagen ein Waschzettel.

  • Hallo drmaxx,

    willkommen hier im Forum!

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen! Was noch hinzukommt,
    (daher wahrscheinlich auch ohne Haftungserklärung) ist, dass es sich bei den Daten auf vielen Datenblättern nur um sogenannte "Katalogwerte" handelt. Ein Vertreter eines großen, deutschen Herstellers, sagte mir einmal, das ein Material kreiert wird, die Werte einmal aufgenommen werden und dann auf dem sogenannten Datenblatt landen. Daher stehen auf dem Datenblatt ja auch keine Toleranzen!

  • :]Da sind wir wieder bei meiner Meinung über Kunststoff.
    Kunststoff in welcher entstehenden Form auch immer, als Teil, als Granulat oder auch als 100% präzieses Bauteil.
    Es ist und bleibt eine Darstellungs- und Auswertungsfrage. Eine Wischi-waschi-Sache und Lari-Fari-Anwendung. Man kann mit X-verschiedenen Einstellungen total identische Teile fertigen.

    Es ist aber nicht schlimm, es macht die Sache doch hochinteressant.....

  • :angry_face:
    Jetz will der Kuka uns Hersteller wieder reizen! =) Aber wir bleiben ruhig :P.

    Aber im Ernst: Bestandteiltoleranzen hat man auch bei Stahl. Und beim Mais darf inzwischen auch ein geringer Teil genmanipuliert sein. Was lästert er also?
    Immerhin werden immer mehr Stahlteile durch entsprechende Kunststoffe substituiert (ersetzt). Selbst in der Medizin. Kann also nicht so schlecht sein - - der Lari-Fari-Kram.
    Trotzdem wünsch ich mir keine PA-Folie mit 22-28% GF als Klopapier. :winking_face: (oder währ noch mal ein Entwicklungsprojekt: abwaschbar, recyklebar, grifffest und auch noch in Farbe: neongrün währ doch was.)

    Einmal editiert, zuletzt von petersj (25. November 2009 um 13:14)

  • off topic
    Hab ich mich beschwerd? Ich habe auch nicht gesagt, dass ich es verteufele. Es war allgemein gehalten.

    Wollte nur sagen, dass es im Kunststoffsektor nichts 100%iges gibt.
    So nun weiter - ich hoffe noch, dass es nicht missverstanden wurde... :smiling_face:

  • Das hab ich auch so aufgefasst und ich hab meinen Text auch nicht böse gemeint.

    Ich merke es im Allgemeinen trotzdem immer wieder, dass gerade die Handwerker im Spritzgießbetrieb, also die, welche an der Maschine stehen zum Einrichten und im Weiteren auch zum Fahren, keine Informationen über die Formmassen bekommen, die sie verarbeiten müssen. Warum z.B. hat drmaxx diese Informationen nicht in der Firma über den Disponenten bekommen? warum müssen die Einrichter nach müden Datenblättern und nicht nach den oft viel besseren Verarbeitungshinweisen Maschinen einrichten? Mir platzt hier bei uns im Hause regelmässig der Kragen, wenn ich keine entsprechenden Hinweise bekomme. Oder noch besser: Ich bekomme gesagt, dass es ein 6PA ist und die Analytik bestätigt mir nach Misserfolgen beim Spritzgießen dass es ein PA66 ist. Nun bin ich in einem Bereich in dem ich auch Materialversuche machen muß und darf. Aber in einem Produktionsbetrieb darf so etwas nicht passieren.
    Bezogen auf den Füllstoffgehalt: Der Einkäufer und der Wareneingangsprüfer müssen doch entsprechendes Hintergrundwissen haben! Oder lassen die alles durch, Hauptsache das Etikett stimmt? Und wird nicht bei entsprechenden Unklarheiten beim Hersteller nach gefragt?

  • Zitat

    Original von petersj
    Das hab ich auch so aufgefasst und ich hab meinen Text auch nicht böse gemeint.

    Ich habe es auch nicht so aufgefasst :winking_face:

    :DWir haben auch mal ein 6er PA versucht zu verarbeiten, als es nach langem probieren misslang, haben wir herausgefunden, dass noch ein wenig 6.6er PA beinhaltet ist um die Festigkeit zu erhöhen. Es war aber ein Regranulat...

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