Wann ist ein Spritzgießwerkzeug fertig?

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe mal eine Frage an alle die im Bereich Werkzeugbau / Werkzeugeinkauf tätig sind.
    Wir teilen den Werkzeugbauern die für uns arbeiten die folgenden Dinge mit:
    - Artikelzeichnung mit Toleranzen
    - Kunststoffmaterial
    - aus der Erfahrung vorhandene Schwindung
    - sowie weitere Spezifikationen für den allgemeinen Aufbau des Werkzeugs

    Wann Erfolgt dann die Freigabe des Werkzeugs???
    Bisher haben alle Werkzeugbauer die Werkzeuge sollange optimiert bis die in der Artikelzeichnung geforderten Toleranzen erreicht waren.
    Jetzt haben wir den Fall das uns ein Werkzeugbau Maßanpassungen in Rechnung stellt, mit der Begründung die von uns genannte Schwindung wäre in dem Werkzeug berücksichtigt. Also müssten wir die Anpassungen bezahlen.

    Wenn das wirklich so ist, sollte man seine Erfahrungen, im Bezug auf Schwindungswerte, besser für sich behalten.

    Wie sieht ihr solche Fälle?

    Gruss WuV

  • Soweit ich weiß sind die ersten Drei Änderungen mit im Preis. Wenn wir dann immernoch was ändern wollen kommt es darauf an wer das zahlt.
    Will es der Kunde obwohl dieser das Teil freigab, dann zahlt er es, ansonsten wir und wenn der WZB was vergessen hat oder versaut hat, dann ist es ja klar....

  • Servus WuV,
    Die aufgeführten Punkte geben wir auch mit zu dem Auftrag.

    in Bezug auf deine Schwindmaße: auch wir geben dem WZB die Schwindung an, aber erst nach der Erstmußterung kann du dieses korekt bestimmen. Diese Dimensionskorekturen sind bis zur endgültigen Freigabe Arbeiten die der WZBauer leistet, ist bei uns so.

    Werkzeuge werden bei uns erst bezahlt wenn:
    1. Das SGW bei uns im Hause abgemustert wurde
    2. Wir die Freigabe des Kunden haben, sogenannte Vorserie
    3. Maßlich alles erfüllt ist, Artikel zeichnungsgerecht ist

    Änderungen die der Kunde nachträglich wünscht, sind da nicht berücksichtigt, auch keine nachträglichen Maßänderungen, diese werden extra bezahlt an den jeweiligen WZB, manche Änderungen werden dann auch bei uns im Hause gemacht, eigener WZB.

    P.S. Bei manchen Firmen läuft das anderst.

    Ach noch was, die Schwundmaße beziehen sich meißt auf einen Probenkörper. Solange dein Teil anderst ist hast du ja auch andere Schwindungen. Das sollte eigentlich der Werkzeugbauer wissen.
    mfg

    Edited 2 times, last by Hummel (July 31, 2009 at 12:45 PM).

  • Hallo,
    ein Werkzeug ist dann Fertig, wenn es "Serienreif" ist.

    Bei einer Werkzeugbestellung geben wir dies als Fertigstellungsgrad an. Sprich, wenn die Werkzeugfunktion und die geforderte Maßhaltigkeit gegeben sind ist das Werkzeug Serienreif und somit fertig. So lange muss durch den Werkzeugbauer nachgebessert werden.

  • Guten Tag WuV,

    das ist immer ein beliebtes Thema zwischen den Werkzeugmachern und Spritzgießern.

    da hilft nur im Vorfeld alles zu regeln, hinterher ist das immer schlecht, daher die Empfehlung:
    - vom Kunden freigegebenen datensatz und Zeichnung
    - Pflichtenheft für das WZ (garantierte Ausbringmenge, heißkanalhersteller (wenn erforderlich) usw.)
    - Zahlungsbedingungen, bspw. 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei 1.
    Musterung und 1/3 bei Freigabe
    - Freigabe erfolgt erst, wenn Artikel der Zeichnung entspricht

    Eine dringende Empfehlung:
    Vor der "Freigabe" unbedingt auf der Serienmaschine mustern + optimieren, somst geht das in den meisten Fällen daneben und ihr müsst noch für "Rückkorrekturen" zahlen (berechtigter weise.
    Einen solchen fall habe ich letztes Jahr erlebt:
    gemustert wurde auf einer 650 to KM, die serienmaschine war eine 500 to DEMAG.
    Daher hatte ich mit meinem Kunden besprochen, dass wir die letzte Maßkorrektur auf der Serienmaschine machten, aber der Vertrieb hatte sich wieder breit schalgen lassen. So haben wir einiges wieder rückgängig machen müssen, was mein Kunde dann letztlich zahlen musste, denn das war nicht unbedingt schlau.

  • Hallo.
    "Anpassungen" (an die Zeichnung) werden bei uns eigentlich immer kostenlos durchgeführt, wenn die Zeichnung nicht an die Istmaße angepasst werden kann.
    "Änderungen" sind eigentlich kostenpflichtig. Ggf. ändern wir Kleinigkeiten im Rahmen der Anpassungsschlefe kostenlos mit.

    Gruß
    TThias

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