Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage an alle die im Bereich Werkzeugbau / Werkzeugeinkauf tätig sind.
Wir teilen den Werkzeugbauern die für uns arbeiten die folgenden Dinge mit:
- Artikelzeichnung mit Toleranzen
- Kunststoffmaterial
- aus der Erfahrung vorhandene Schwindung
- sowie weitere Spezifikationen für den allgemeinen Aufbau des Werkzeugs
Wann Erfolgt dann die Freigabe des Werkzeugs???
Bisher haben alle Werkzeugbauer die Werkzeuge sollange optimiert bis die in der Artikelzeichnung geforderten Toleranzen erreicht waren.
Jetzt haben wir den Fall das uns ein Werkzeugbau Maßanpassungen in Rechnung stellt, mit der Begründung die von uns genannte Schwindung wäre in dem Werkzeug berücksichtigt. Also müssten wir die Anpassungen bezahlen.
Wenn das wirklich so ist, sollte man seine Erfahrungen, im Bezug auf Schwindungswerte, besser für sich behalten.
Wie sieht ihr solche Fälle?
Gruss WuV