Herstellererklärung

  • Hallo Experten :face_with_rolling_eyes:und alle die es werden wollen ?(,

    Herstellererklärung Spritzgießwerkzeug: Kann mir jemand sagen was in der Herstellererklärung eines einfachen SG-Werkzeuges steht?
    Unter einfach verstehe ich: auf/zu, Auswerfer, Heißkanal mit eigener Herstellererklärung.
    Auf welche "allgemeinen Richtlinien" bzw. "Normen" wird da verwiesen?
    Z.B. .... vorliegendes Werkzeug mit der Bezeichnung .... wurde in Anlehnung an ..... hergestellt.
    Danke für jedes feedback.

    Gruß
    Franz

  • Hallo Franz,

    eigentlich mußt Du dem Werkzeugmacher sagen, was Du willst. Keine Auswerferabdrücke im Bereich X, Ansprtzpunkt darf im Bereich Y nicht sichtbar sein usw. Dann solltest Du noch eine garantierte min. Ausbringung von Z Teilen verlangen.

    Nach diesen Vorgaben muß das Wkz gefertigt werden, und das verlangst Du dann schriftlich.

  • Hi Alex,

    leider Thema verfehlt. :loudly_crying_face: Ich spreche weder von Lasten- noch Pflichtenheft sondern von einer Herstellererklärung nach Maschinenrichtlinie (98/37/EG) Anhang II B.
    Dabei geht es um die CE Konformität einer Gesamtanlage in der das Werkzeug als Bestandteil einer Maschine verbaut ist.
    Im Wesentlichen wird dort beschrieben nach welchen technischen Grundlagen das Werkzeug gebaut wurde, und dass von dem Werkzeug (aber nur Werkzeug, also weder eingebaut noch angeschlossen) keine Gefahr ausgehen kann.

    Also wer noch einen Kommentar abgeben möchte, bitte gerne. :face_with_tongue:

    Gruß
    Franz

  • Hallo,

    gibt es denn wirklich keine Werkzeugbauer die Herstellererklärungen für ihre Werkzeuge abgeben?
    Was da drinn steht kann doch kein Geheimnis sein. Oder?
    Herstellererklärungen gibt es sogar für Toilettenpapier!
    Vielen Dank für jeden konstruktiven Beitrag.

    Gruß
    Franz

  • Toilettenpapier ist ja auch Massenfertigung^^
    Ein WZ ist immer individuell und für jedes WZ so eine Erklärung zu machen ist glaub ich etwas mühseelig. Bei WZ-Komponenten ist das was anderes (Heisskanal usw.) Ausserdem, was sollen für Gefahren bei einem ausgebauten WZ ausgehen? Naja es wurde zwar bei uns früher zur besseren Wärmeleitung ein Gesundheitsschädliches Metall benutzt dessen Name mir nicht einfällt :smiling_face: aber nur für Kavitätsnahe Kerne usw. also besteht beim ausgebauten und zusammengeschobenen WZ keine Gefahr.

    Baba

  • Nach meiner Meinung müsste es sich um die Komformitäts-Erklärung handeln die jeder Hersteller abgeben müsste. Die Konformitätserklärung muss alle Daten enthalten, nach welchen Richtlinien das Produkt hergestellt worden ist. Wie zB für Spitzgiessmaschinen, Roboter, Blasmaschinen etc. Was ich im Moment nicht weiss, ist, ob es für Werkzeuge CE-Richtlinien gibt! Diese müsstes Du aber bei Normierungstellen in Erfahrung bringen können.

    oder kann es sein, dass Werkzeuge nicht Richtlinien unterstehen !! das wäre ja ein Wunder. Zumal ja auch Bananen den Richlinien unterstellt sind :winking_face:

  • Hallo Johann,

    vielen Dank schon mal. Schön dass sich jemand angesprochen fühlt.
    Die Sache ist einigermaßen kompliziert. Da ein Werkzeug keine Maschine ist, weil von ihm ohne Maschine keine Gefahr ausgehen kann, d.h. z.B. es finden keine Bewegungen statt. Die gefährlichen Teile, wie Schieber, Kerne, Auswerfer, etc. sind erst gefährlich wenn das Werkzeug in einer Maschine verbaut wurde. Deshalb benötigt das Gesamtsystem Maschine, Werkzeug, Peripherie etc. eine CE nach Maschinenrichtlinie. Für die Maschine bekommt man die vom Hersteller, dieser beschreibt in seiner Erklärung welche Art von Werkzeugen damit betrieben werden dürfen und somit ist das Werkzeug mit der Maschinen-Konformitätserklärung abgewickelt. Hilfreich ist aber dafür eine Herstellererklärung des Werkzeuges.
    In dieser beschreibt der Werkzeugmacher nach welchen allgemeinen Richtlinien und Normen das Werkzeug gebaut wurde und erklärt, dass von dem Werkzeug, und zwar nur vom Werkzeug, also ohne Maschine und ohne Anschlüsse, keine Gefahr ausgehen kann.
    Was ich suche sind diese "allgemeienen Regeln" und "Normen".
    Dafür wäre ich sehr dankbar.
    Ich weiß von einigen Werkzeugmachern, dass sie noch nie eine Herstellererklärung abgegeben haben, trotzdem darf das eigentlich kein Problem sein.

    Gruß
    Franz

  • Hallo Franz,

    kann Dir leider auch nicht direkt helfen, da ich nicht vom Werkzeugbau herkomme. Aber schau doch mal bei Euromap nach. Please login to see this link.
    oder versuchs doch mal beim Kunststoffverband - die sollten das eigentlich wissen, wo du die Information herbekommen kannst.

    Würde mich und vielleicht auch andere interessieren ob Du erfolgreich warst. Werde mich noch umhören. Wenn ich was in erfahrung bringen kann melde ich mich.

    Gruss und frohe Festtage
    Johann

  • Hallo liebe Gemeinde,

    möchte das Thema wieder mal auf die Tagesordnung bringen. Ist noch immer ungelöst. Vielleicht weiß ja einer von den "Neuen" was über Herstellererklärungen zu Spritzgießwerkzeugen. Schließlich sind ja auch einige Werkzeug- u. Formenbauer im Forum unterwegs.

    Gruß
    Franz

  • Quote

    Original von Franz
    Hallo Johann,

    vielen Dank schon mal. Schön dass sich jemand angesprochen fühlt.
    Die Sache ist einigermaßen kompliziert. Da ein Werkzeug keine Maschine ist, weil von ihm ohne Maschine keine Gefahr ausgehen kann, d.h. z.B. es finden keine Bewegungen statt. Die gefährlichen Teile, wie Schieber, Kerne, Auswerfer, etc. sind erst gefährlich wenn das Werkzeug in einer Maschine verbaut wurde. Deshalb benötigt das Gesamtsystem Maschine, Werkzeug, Peripherie etc. eine CE nach Maschinenrichtlinie. Für die Maschine bekommt man die vom Hersteller, dieser beschreibt in seiner Erklärung welche Art von Werkzeugen damit betrieben werden dürfen und somit ist das Werkzeug mit der Maschinen-Konformitätserklärung abgewickelt. Hilfreich ist aber dafür eine Herstellererklärung des Werkzeuges.

    Also, das von einem Werkzeug, dass friedlich auf seiner Palette steht keine Gefahr ausgeht kann ich noch nachvollziehen.

    Ich kann auch, wenn das Werkzeug, in der Maschine ist, beim besten Willen keine großartigen Gefahren erkennen. Die einzige Gefahr ist, dass sich bei einer Werkzeugbewegung jemand einklemmt oder beim spritzen durch den Heißkanal sich verbrennt.

    Aber das ist ja normalerweise über die Schutztüren der Maschine abgesichert.

  • Hallo Franz,

    hab mal ne Weile gegoogelt, finde aber auch nix brauchbares,

    liegt wohl daran,dass, wie CS schon geschrieben hat, vom Werkzeug

    selbst, auch in eingebautem Zustand keine Gefahr ausgeht,

    Fehlschaltungen o.ä. gehen ja trotzdem von der Maschine aus,

    deshalb wirst du in diese Richtung auch nichts finden.

  • Quote

    In dieser beschreibt der Werkzeugmacher nach welchen allgemeinen Richtlinien und Normen das Werkzeug gebaut wurde und erklärt, dass von dem Werkzeug, und zwar nur vom Werkzeug, also ohne Maschine und ohne Anschlüsse, keine Gefahr ausgehen kann.

    Hallo Franz

    zu den allgem. Regeln kann ich Dir schon angeben machen.
    Es gibt eine "Leitfaden Maschinensicherheit in Europa"
    Herausgeber:
    DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Internationale Sektion "Maschinensicherheit" des IVSS

    erhältlich: Beutverlag GmbH, Berlin/Wien/Zürich

    Dies ist ein Werk von 2-3 Ordner und kann durch Abo laufend ergänzt werden.
    Hinzukommen je nach Maschineart noch zusätzliche Normblätter z.B Spritzgussmasch., Blasmasch., Pressen, die alle noch spez. Anforderungen haben.

    hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen

    Gruss Johann

  • Hallo Franz,

    hilfreich für brauchbare Rechercheergebnisse sind evtl. auch Dr. Sengebusch, VDMA in Frankfurt, oder der VDI in Düsseldorf. Würd´ beide kontaktieren.

    Viel Erfolg henry

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