Fotografieren auf dem Betriebsgelände

  • Hallo,
    grundsätzlich dürfen nicht Betriebsangehörige Personen auch nicht photographieren. Da hier Betriebsgeheimnisse weiter gegeben werden könnten.

    Eine gewisser Teil der Mitarbeiter verfügt über eine Digital - Kamera mit der für den Arbeitszweck Fotos gemacht werden dürfen.

    Bei Praktikanten z.B. muss eine Genehmigung beim zuständigen Abteilungsleiter eingeholt werden. Dieser, oder eine autorisierte Person ist dann auch bei den Aufnahmen zu gegen.

  • Bei uns werden auch Fotos gemacht, von Versuchen zum Beispiel um dies Nachhaltig und Anschaulich fest zu halten...

    Aber auch "schwere" UVV Sünden werden dokumentiert und am schwarzen Brett angeprangert...

    als ich mein Praktikum gemacht habe musst ich auch erst die Einverständnis des Produktionsleiters haben bevor ich ein Foto machen durfte, und auch nur so, dass ich keine Betriebsgeheimnisse drauf hatte, will sagen dass das Foto vor der Freigabe kontrolliert wurde...

    wie das mit Kunden aussieht weiß ich nicht, aber ich denke dass Betriebsfremde keine Fotos und Betriebsangehörige nur nach außerordentlicher Genehmigung ein Fotos machen dürfen...

  • Also bei uns dürfen auch keine Photos gemacht werden!
    Es besteht ja Wettbewerbsverbot und mit den fotos könnte man
    ja zur konkurrenz laufen! Die wahren gründe kenne ich auch nicht!

    Bei der Audi in Neckarsulm ist das ja strengstens verboten!
    Man darf keine kamerahandy mitnehmen und falls doch machen
    sie dir die Linse kapput! dann darf man das handy mit reinnehmen! :grinning_squinting_face:

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